Entscheidung über Schulform nach der Grundschule künftig wieder bei Eltern

(11.11.2011)

Entscheidung über Schulform nach der Grundschule künftig wieder bei Eltern Vergrößern

Die Entscheidung, in welche Schulform Kinder nach der Grundschule wechseln, treffen in Sachsen-Anhalt künftig wieder allein die Eltern. Die Schullaufbahnempfehlungen der Schulen sind nicht länger verbindlich. Das entschied der Landtag heute mit der Zustimmung zum Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung schulaufsichtlicher und schulfachlicher Regelungen, den die Landesregierung eingebracht hatte. Damit entfällt die 2005 eingeführte Eignungsfeststellung für Kinder, die gemäß Elternwunsch entgegen anders lautenden Empfehlungen ein Gymnasium besuchen sollten. "Wir stärken damit die Entscheidungsrechte, aber auch die Verantwortung der Eltern", sagte Kultusminister Stephan Dorgerloh. Wie bisher werden die Schulen die Eltern ausführlich zu der anstehenden Entscheidung beraten.

Mit der Änderung des Schulgesetzes, die am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt, wird an den Schulen auch der Einsatz zentraler Leistungserhebungen flexibilisiert. So müssen künftig im 4. und im 6. Schuljahrgang nur noch eine statt bisher zwei bzw. drei landeszentrale Klassenarbeiten geschrieben werden. In welchem der Fächer Deutsch, Mathematik oder erste Fremdsprache, entscheidet das Kultusministerium. Eine weitere Neuregelung betrifft die Schulaufsicht: Zum 1. Januar 2012 wird diese aus dem Landesverwaltungsamt herausgelöst und in einem neuen Landesschulamt wieder direkt dem Kultusministerium nachgeordnet. Dies hatten CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Mit der fachlichen und dienstrechtlichen Aufsicht des Ministeriums über das Schulamt wird die Zuständigkeit für alle schulischen Belange gebündelt. Mehr lesen